Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Abweichende Bedingungen können im Auftrag (Auftragsbestätigung) vereinbart werden.
Auftragsbestätigung
Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, wenn eine solche nicht vorliegt, durch unsere Lieferung zustande.Für Druckerzeugnisse gilt die in der Druckindustrie übliche Klausel: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Preise
Unsere Preise sind Nettopreise, ab Betriebsstätte 28309Bremen, ausschließlich Verkaufsverpackung gemäß der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Etwaige Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir nach Rücksprache Teillieferungen vor. Die Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies gilt insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten. Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht in Folge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur in Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (z.B. Entwurfsfreigabe) des Bestellers voraus.
Leistungsabrechnung bei Annahmeverzug
Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von fünf Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers maximal für 3 Monate eingelagert. Nach Ablauf der Abruffrist werden bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt. Für die Einlagerung werden die entstehenden Lagerkosten und Folgekosten (z. B. Verschrottung), mindestens jedoch 50,- Euro netto pauschal, in Rechnung gestellt.
Zahlung
Bei ungerechtfertigtem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% plus Basiszinssatz zu fordern, und zwar ab dem ersten Tag des Verzuges. Ab der zweiten Mahnung und jede weitere Mahnung berechnen wir eine Mahngebühr in Höhe von 10,- €. Den Zeitpunkt der Berechnung behalten wir uns vor. Fällige, nicht berechnete Mahngebühren der ersten Mahnung können bei erforderlicher zweiter Mahnung der dann fälligen Mahngebühr hinzugerechnet werden. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Ferner sind sämtliche Inkassokosten zu ersetzen.
Technische Änderungen
Preisänderungen in der Höhe von 10% des Auftragswerts, die sich durch folgende technische Änderungen ergeben, sind vom Besteller zu akzeptieren:
a) Technische Änderungen auf Grund von DIN bzw. Normänderungen behalten wir uns vor.
b) Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen für den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
c) Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
Behördliche Auflagen
Ist Weser-Design aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch Weser-Design beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann Weser-Design die entstehenden Kosten zuzüglich 10 % der Auftragssumme verlangen.
Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten und zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.
Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen nach Angaben des Bestellers sind schriftlich festzuhalten. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft.
Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Filme, Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn Sie dem Besteller gesondert, vollständig oder anteilig berechnet werden, Eigentum von Weser-Design und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für Weser-Design keinerlei Verpflichtung, diese Werkzeuge länger als 24 Monate aufzubewahren.
Urheberrecht
Der Weser-Design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
Sämtliche Arbeiten von Weser-Design, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind ohne Zustimmung von Weser-Design dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.Die Werke von Weser-Design dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.Weser-Design räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Weser-Design und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Weser-Design.Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Weser-Design bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Weser-Design zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Weser-Design nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.Weser-Design bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hält Weser-Design von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Gewährleitung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Lieferung anzuzeigen. In diesen Fällen werden bei Rücklieferung Transportkosten von uns gutgeschrieben. Versteckte Mängel sind innerhalb von fünf Tagen nach Feststellung, spätestens aber bis zum Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung anzuzeigen. Bei fristgerechten und berechtigten Rügen leistet Weser-Design nach Wahl kostenlosen Ersatz oder bessert nach. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder ist Weser-Design nach Aufforderung dazu nicht bereit, kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Weser-Design nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen. Sofern innerhalb einer Woche nach der ersten Bestellung keine Einwände zu diesen Bedingungen schriftlich erfolgt sind, gelten diese Bedingungen als vereinbart für sämtliche folgenden Bestellungen.
Salvatorische Klausel
Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht.
Weser-Design, Saskia Freyer, Tägtmeyerstraße 10a, 28309 Bremen, Stand 01.04.2021